Krankenkassenleistungen

Viele Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sobald Sie kardiale Beschwerden angeben.
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass die Leistungen der Krankenkassen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Reine kardiologische Vorsorgeuntersuchungen beim Gesunden muss die KK nicht erstatten.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Karotisduplexuntersuchung

Ultraschall der Halsschlagader gibt Auskunft über Verkalkungen der Gefäße und korreliert mit dem kardiovaskulärem Risiko. Sinnvoll bei Rauchern und familiärer Vorbelastung.

Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Für über 35-Jährige Neu- oder Wiedereinsteiger in den Sport.Insbesondere sinnvoll bei Übergewicht, Rauchern oder familiärem Risiko für Herzinfarkt.

Das Honorar für IGEL-Leistungen ist während des Untersuchungstermines zu erstatten.